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   VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15   

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VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15 (https://dejure.org/2016,12505)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2016 - 19 L 275.15 (https://dejure.org/2016,12505)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 19 L 275.15 (https://dejure.org/2016,12505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 88 VwGO
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung; Anspruch kamerunischer Staatsangehöriger auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7, AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 38a, AufenthG § 30 ABs. 1, AufenthG § 32, AufenthG § 38a Abs. 3 S. 1
    Drittstaatsangehörige, Daueraufenthalt, Italien, Kleinkind, Abschiebungsverbot, Aufenthaltserlaubnis, Garantieerklärung, Arbeitsgenehmigung, Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Bayreuth, 09.09.2015 - B 2 K 15.30276

    Italien; subsidiärer Schutzstatus; Mutter mit Kleinkind; systemische Mängel -

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    Insbesondere können die Antragsteller insoweit entgegen ihrer Annahme nichts zu ihren Gunsten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel ./. Schweiz -, NVwZ 2015, 127), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/1517 -, NVwZ 2015, 896, und vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 -, NVwZ 2015, 810 m.w.Nachw.) und der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - VG B 2 K 15.30276 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. Februar 2015 - VG 3 B 1023/14 As -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 13. November 2014 - VG AN 3 S 14.30863 -, juris) ableiten, wonach eine Überführung von Familien mit Klein(st)kindern nach Italien eine vorherige individuelle Zusicherung der italienischen Behörden voraussetzt, dass die Familie eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.

    Soweit sie in Italien auf Schwierigkeiten stoßen sollten, die notwendigen Mittel für eine Unterkunft und die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes aufzubringen, haben sie damit zunächst nur an den dortigen allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen teil (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015, a.a.O., Rn. 25).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass sie gegenüber italienischen Staatsbürgern faktisch schlechter gestellt sind (z.B. aufgrund fehlenden familiären Rückhalts; vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015, a.a.O., Rn. 29), so steht den Antragstellern doch jederzeit die Möglichkeit offen, in ihr Heimatland Kamerun zurückzukehren.

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    Insbesondere können die Antragsteller insoweit entgegen ihrer Annahme nichts zu ihren Gunsten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel ./. Schweiz -, NVwZ 2015, 127), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/1517 -, NVwZ 2015, 896, und vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 -, NVwZ 2015, 810 m.w.Nachw.) und der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - VG B 2 K 15.30276 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. Februar 2015 - VG 3 B 1023/14 As -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 13. November 2014 - VG AN 3 S 14.30863 -, juris) ableiten, wonach eine Überführung von Familien mit Klein(st)kindern nach Italien eine vorherige individuelle Zusicherung der italienischen Behörden voraussetzt, dass die Familie eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.

    Ihr liegt zugrunde, dass es sich bei Asylbewerbern und Schutzberechtigten um eine "besonders benachteiligte und verwundbare Bevölkerungsgruppe" handelt (so für Asylbewerber EGMR, Urteil vom 4. November 2014, a.a.O., 131), das Aufnahmesystem in Italien für diese Personenkreise aber hinsichtlich der Aufnahmekapazität bzw. Aufnahmebedingungen systemische Schwachstellen erkennen lässt, aufgrund derer insbesondere für die in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kleinkinder erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren zu besorgen sind.

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    Insbesondere ist das in § 58 Abs. 1a AufenthG enthaltene Vollstreckungsverbot für die Abschiebung unbegleiteter minderjähriger Ausländer von vornherein nicht geeignet, sich auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung auszuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 13/12 -, NVwZ 2013, 1489 ).

    Jedenfalls dürfte eine (isolierte) Abschiebung der Antragstellerin zu 5. nach Kamerun zurzeit § 58 Abs. 1a AufenthG entgegenstehen, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Juni 2013, a.a.O.) systematisch als rechtliches Vollstreckungshindernis im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit dilatorischer Wirkung wirkt, solange sich die Ausländerbehörde nicht von der konkreten Möglichkeit der Übergabe des minderjährigen Ausländers an eine in der Vorschrift genannte Person oder Einrichtung vergewissert hat.

  • VG Berlin, 30.01.2014 - 19 L 395.13

    Ausländerrecht - Anforderungen an eine Ausreiseaufforderung

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    Da die Antragsteller zu 1. bis 4. langfristig Aufenthaltsberechtigte in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sind (Italien), wären sie vor - oder zumindest zugleich (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. September 2015 - VG 19 K 45.15 -, S. 6 ff. d. Abdr., und Beschluss vom 30. Juli 2015 - VG 19 L 225.15 -, S. 7 ff. d. Abdr.) - mit dem Erlass der Abschiebungsandrohungen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG aufzufordern gewesen, sich unverzüglich in das Hoheitsgebiet dieses Staates zu begeben (vgl. eingehend VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014 - VG 19 L 395.13 -, juris Rn. 17 ff.).

    Dabei war im Rahmen der Kostenverteilung zu berücksichtigen, dass den Abschiebungsandrohungen neben dem eigentlichen, aber erfolglosen Rechtsschutzziel der Antragsteller, ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland (einstweilen) zu sichern, nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt, sodass sich dieser Teil des Rechtsstreits gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO kostenmäßig nicht auszuwirken vermag (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014, a.a.O., Rn. 35; VG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2015 - VG 17 K 1758/14 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013, a.a.O., Rn. 14).

  • VG Düsseldorf, 18.12.2013 - 8 L 1881/13

    Abschiebungsandrohung bei einem langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    In Ermangelung dessen erweisen sich die gegen die Antragsteller zu 1. bis 4. gerichteten Abschiebungsandrohungen als rechtswidrig (vgl. etwa auch VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - VG 8 L 1881/13 -, juris Rn. 9 ff., und vom 4. Juni 2012 - VG 22 L 613/12 -, juris Rn. 44 ff.).

    Dabei war im Rahmen der Kostenverteilung zu berücksichtigen, dass den Abschiebungsandrohungen neben dem eigentlichen, aber erfolglosen Rechtsschutzziel der Antragsteller, ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland (einstweilen) zu sichern, nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt, sodass sich dieser Teil des Rechtsstreits gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO kostenmäßig nicht auszuwirken vermag (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2014, a.a.O., Rn. 35; VG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2015 - VG 17 K 1758/14 -, juris Rn. 65; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2013, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15

    Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    Insbesondere können die Antragsteller insoweit entgegen ihrer Annahme nichts zu ihren Gunsten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel ./. Schweiz -, NVwZ 2015, 127), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/1517 -, NVwZ 2015, 896, und vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 -, NVwZ 2015, 810 m.w.Nachw.) und der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - VG B 2 K 15.30276 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. Februar 2015 - VG 3 B 1023/14 As -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 13. November 2014 - VG AN 3 S 14.30863 -, juris) ableiten, wonach eine Überführung von Familien mit Klein(st)kindern nach Italien eine vorherige individuelle Zusicherung der italienischen Behörden voraussetzt, dass die Familie eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15

    Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer syrischen Familie mit Kindern nach

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    Insbesondere können die Antragsteller insoweit entgegen ihrer Annahme nichts zu ihren Gunsten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel ./. Schweiz -, NVwZ 2015, 127), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/1517 -, NVwZ 2015, 896, und vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 -, NVwZ 2015, 810 m.w.Nachw.) und der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - VG B 2 K 15.30276 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. Februar 2015 - VG 3 B 1023/14 As -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 13. November 2014 - VG AN 3 S 14.30863 -, juris) ableiten, wonach eine Überführung von Familien mit Klein(st)kindern nach Italien eine vorherige individuelle Zusicherung der italienischen Behörden voraussetzt, dass die Familie eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • VG Düsseldorf, 04.06.2012 - 22 L 613/12

    Schengener Durchführungsabkommen Erwerbstätigkeit Ausweisung

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    In Ermangelung dessen erweisen sich die gegen die Antragsteller zu 1. bis 4. gerichteten Abschiebungsandrohungen als rechtswidrig (vgl. etwa auch VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - VG 8 L 1881/13 -, juris Rn. 9 ff., und vom 4. Juni 2012 - VG 22 L 613/12 -, juris Rn. 44 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 18 B 1181/11

    Bestehen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für einen mit einem deutschen

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    Insbesondere wurde der Antrag noch im zeitlichen Zusammenhang mit dem rechtmäßigen Aufenthalt gestellt (vgl. für dieses Erfordernis OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2012 - OVG 18 B 1181/11 -, juris Rn. 32 ff.).
  • VG Schwerin, 24.02.2015 - 3 B 1023/14

    Dublin Verfahren: Systemische Mängel in der Republik Italien; Überstellung in das

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15
    Insbesondere können die Antragsteller insoweit entgegen ihrer Annahme nichts zu ihren Gunsten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel ./. Schweiz -, NVwZ 2015, 127), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/1517 -, NVwZ 2015, 896, und vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 -, NVwZ 2015, 810 m.w.Nachw.) und der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - VG B 2 K 15.30276 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. Februar 2015 - VG 3 B 1023/14 As -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 13. November 2014 - VG AN 3 S 14.30863 -, juris) ableiten, wonach eine Überführung von Familien mit Klein(st)kindern nach Italien eine vorherige individuelle Zusicherung der italienischen Behörden voraussetzt, dass die Familie eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • VG Hamburg, 14.01.2015 - 17 K 1758/14

    Abschiebungsandrohung eines Drittstaatsangehörigen mit spanischem

  • VG Ansbach, 13.11.2014 - AN 3 S 14.30863

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien;

  • VG Mainz, 08.06.2018 - 4 L 474/18

    Abschiebungsandrohung, Abschiebung, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel,

    Grundsätzlich können die Mitgliedstaaten gegen einen sich illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen demnach erst dann eine Rückkehrentscheidung erlassen, wenn der Ausländer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 RückführungsRL); eine ohne entsprechende Aufforderung erlassene Rückkehrentscheidung ist rechtswidrig, wobei es sich auch bei der Abschiebungsandrohung um eine Rückkehrentscheidung in diesem Sinne handelt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3.6.2016 - 19 L 275.15 -, juris Rn. 34; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 1.2.2016 - 7 K 2404/15 -, juris Rn. 16 f.; VG Hamburg, Urteil vom 14.1.2015 - 17 K 1758/14 -, Asylmagazin 2015, 166 und juris Rn. 28 ff.).

    Der Antragsgegner ist unter Berücksichtigung des primären Rechtschutzziels der Antragstellerin nur zu einem geringen Teil unterlegen (so auch VG Berlin, Beschluss vom 3.6.2016 - 19 L 275.15 -, juris Rn. 37).

  • VG Potsdam, 27.02.2018 - 8 L 1147/17
    Ihr Status ist damit demjenigen italienischer Staatsbürger weitgehend angenähert (vgl. Art. 11 der Daueraufenthaltsrichtlinie sowie VG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 19 L 275.15 -, juris, Rn. 31).
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